(Gültig ab 01.01.2017)


Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten jeweils in Verbindung mit einem Projektangebot oder einem Projektvertrag zwischen der Unternehmensberatung "Dr. Klinkner & Partner GmbH" (nachfolgend "K&P" genannt) und einem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) für alle Aufträge über Beratungs-, Trainings-, Planungs- oder Organisationsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.


Gegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die angebotene bzw. vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen angemessener Ausbildung und der Anwendung aktueller Kenntnisse und Erfahrungen erbracht wird.
Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter (angestellte und/oder freie Mitarbeit) bleibt K&P auch im Verlauf des Projekts vorbehalten, soweit die sach- und termingerechte Auftragserfüllung gewährleistet ist.


Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Leistungen und Arbeitsunterlagen werden auf der Basis des Angebots oder in Projektverträgen sowie ggf. in schriftlichen (ergänzenden) Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Tätigkeiten der K&P zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Auftrags erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Kunde:

  • Arbeitsplätze für die Mitarbeiter der K&P einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.
  • eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der K&P zur Verfügung steht. Die Kontaktperson muss ermächtigt sein, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags als Zwischenentscheidung notwendig sind.
  • den Mitarbeitern von K&P jederzeit Zugang zu den für Ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.


Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und auch sonstige Kenntnisse und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden.
Beide Vertragsparteien werden jeweils ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung erhalten.


Urheberrechte

Sämtliche Rechte an und aus den im Rahmen des Auftrags erarbeiteten, unternehmensspezifischen Unterlagen und Ergebnissen gehen mit der Entstehung und Bearbeitung auf den Kunden über. K&P erhält ein Mitnutzungsrecht.
Von K&P zur Verfügung gestellte Dokumente, Dokumentvorlagen, Formblätter, Arbeitsmittel, Dateien und ähnliches dürfen vom Kunden nur für den eigenen Bedarf verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 10.000 €.
K&P ist berechtigt, Ideen, Konzeptionen und Erfahrungen beliebig weiter zu verwenden und Dritten zugänglich zu machen, ohne dass dadurch Lizenz- und Ausgleichsansprüche des Kunden begründet werden oder die vereinbarte Vertraulichkeit verletzt wird.


Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste in Verzug, indem z.B. vom Kunden ausdrücklich gewünschte terminierte Zeitkontingente zu der verabredeten Zeit vom Kunden nicht abgerufen und deshalb nicht wie geplant geleistet werden können, oder unterlässt bzw. verzögert er eine nach § 4 oder sonstige ihm obliegende Mitwirkung, so kann K&P für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste 50% der vereinbarten Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Unberührt bleiben Ansprüche der K&P auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.


Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche gegen K&P entstehen aus Projektverträgen nicht.
K&P haftet für von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zur Höhe des Gesamtbetrags der nach dem Projektvertrag zu zahlenden Vergütung, höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 €. Eine weitergehende Haftung - insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, andere mittelbare und Folgeschäden (z.B. durch Arbeitsergebnisse verursachte Schäden) sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten - ist ausgeschlossen.


Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die K&P die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen K&P, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen und ähnliche Umstände, von denen K&P mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.


Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer ist im jeweiligen Projektvertrag bzw. Projektangebot geregelt.
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Der Auftrag ist durchgeführt, wenn die im Projektvertrag aufgeführten Leistungen erbracht und die vorgesehenen Arbeitsergebnisse übergeben sind.


Treuepflichten

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Zu unterlassen ist bei zeitlich begrenzter Laufzeit des Vertrags insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern bzw. freien Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 20.000 €.


Honorar, Nebenkosten, Fälligkeiten

Das Honorar für die Dienste der K&P ist nach den für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten ggf. einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorar).
Die Höhe der Honorarsätze sowie Fahrt-, Aufenthalts- und Hotelkosten sind in den jeweiligen Angeboten bzw. Projektverträgen festgelegt.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel monatlich.
Alle Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.


Abtretung

Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus Projektverträgen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung beider Vertragspartner.


Sonstiges

Abgegebene Angebote gelten ab Ausstellungsdatum für den im Angebot genannten Zeitraum bzw. bis zu dem im Projektvertrag angegebenen Datum. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist K&P nicht mehr an das Angebot gebunden.
K&P ist berechtigt, den Kunden einschließlich der Art der erbrachten Leistung in einem Kundenverzeichnis zu führen und dieses für Referenz- und Akquisitionszwecke zu verwenden.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen oder der jeweiligen Angebote und Projektverträge bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Ansprüche aus Projektverträgen sind von den Vertragspartnern innerhalb von 2 Jahren geltend zu machen.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Saarbrücken.