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DAkkS führt neue Verwaltungspraxis bei Änderungsanträgen ein

Um die Akkreditierungsverfahren effizienter zu gestalten, passt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ihre Verwaltungspraxis im Umgang mit Änderungsanträgen an. Zukünftig greift eine optimierte Vorgehensweise zur Bearbeitung und Bescheidung von Änderungen einer Akkreditierung.

Das klingt doch erstmal super! Wer aber weiterliest, findet folgende Aussagen:
Änderungen an einem laufenden Antrag "ÄzA" sind ab sofort NUR ZULÄSSIG, WENN sie sich auf den gleichen Sachverhalt beziehen, der ursprünglich beantragt wurde.

In der Praxis bedeutet dies:
  1. ÄzA DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH den ursprünglich beantragten Scope BETREFFEN und diesen teilweise oder vollständig reduzieren. Solche Änderungen führen in der Regel nicht zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit, da die Begutachtungsplanung entweder unverändert bleibt oder verringert werden kann.
  2. EINE ERWEITERUNG des ursprünglich beantragten Scopes im Rahmen einer ÄzA IST NICHT ZULÄSSIG. Dazu zählen beispielsweise neue Konformitätsbewertungsverfahren, zusätzliche Standorte, neue flexible Scope-Bestandteile usw.
  3. Erweiterungen können natürlich weiterhin von der Konformitätsbewertungsstelle beantragt werden, JEDOCH NICHT MEHR als Änderung des ursprünglichen Antrags, sondern als eigenständiger Antrag auf Änderung der Akkreditierung.

Das führt zu folgenden Fragen 
  • Wird hier eine interne Prozessoptimierung auf dem Rücken der akkreditierten Stellen angestrebt und geschickt als Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung verkauft?
  • Darf man von einer Akkreditierungsstelle mehr Flexibilität im Umgang mit ihren Gebührenzahlern erwarten?
  • Geht die DAkkS hier einen Weg, den sich keine private Organisation erlauben kann: nämlich ihren "Kunden" (weitere) Regeln zu diktieren, um sich intern die Arbeit leichter zu machen und sich ins rechte Licht zu setzen?
Wir würden hier 3 Mal mit "Ja" antworten!

Und Sie?

Eine Möglichkeit, sich über solch kontroverse Themen mit anderen akkreditierten Stellen und DAkkS-Begutachtenden auszutauschen, bietet sich beim Forum AKKREDITIERUNG am 23. - 24. September 2025.