Sehr geehrte Damen und Herren
ab dem 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich. Mit ihr werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht.
Auch für Ihr Labor stellt sich die Frage, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
- Ist Ihre IT-Sicherheit gut organisiert?
- Haben Sie einen IT-Sicherheitsbeauftragten, der die neue Verordnung gut kennt?
- Gibt es Regeln für den Umgang mit schützenswerten Informationen und wenden
alle Mitarbeiter sie an?
Unternehmen müssen künftig noch besser in der Lage sein, die Vertraulichkeit und Integrität ihrer Daten ebenso zu gewährleisten wie die Verfügbarkeit und Belastbarkeit ihrer IT-Systeme.
Wer die Daten von Mitarbeitern oder Kunden nicht ausreichend schützt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro.
Falls Sie sich noch nicht ausreichend mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung vertraut gemacht haben, besuchen Sie eine unserer Veranstaltungen zum Thema in Ihrer Nähe:
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Programm |
Überblick über die Datenschutz-Grundverordnung
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Besondere Verpflichtungen im Labor
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Zertifizierungsmöglichkeiten |
Aufsichtsbehörden und Sanktionen
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Aufgaben und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers |
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten |
Schutz vor Abfluss hochschützenswerter Daten - der Super-GAU |
Empfehlungen zum Vorgehen unter Zeitdruck |
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