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08. Oktober 2021

Die DAkkS erhebt für ihre individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen Vorschüsse. Damit sichert sie ihre Zahlungsverpflichtungen ab, die sie selbst bereits vor der eigentlichen Leistungserbringung eingeht. Die Höhe der Vorschusszahlungen orientiert sich an den in der Gebührenschätzung ermittelten und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Zukünftig senkt die DAkkS den Anteil der im Voraus zu zahlenden Gebühren, um die Konformitätsbewertungsstellen zu entlasten. Die gesetzliche Grundlage für das Anfordern von Vorschusszahlungen ist das Bundesgebührengesetz sowie das im Juli 2017 geänderte Akkreditierungsstellengesetz.
Weiterhin passt die DAkkS auch die Berechnung der Gebührenschätzung für ein Akkreditierungsverfahren an, um die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Akkreditierungsverfahrens präziser ermitteln zu können. Die Anpassung basiert auf den Erfahrungswerten, die seit Einführung der Gebührenverordnung im Jahr 2018 gemacht wurden. Diese Maßnahme soll künftig mögliche Abweichungen zwischen dem Schätzwert und den tatsächlich im Verfahren anfallenden Aufwänden der DAkkS reduzieren.
Quelle: DAkkS, VUP (10/2021)