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Der Countdown läuft und in vielen Firmen herrscht neben dem regulären Geschäft rege Betriebsamkeit, denn am Freitag, den 25. Mai 2018 läuft die zweijährige Schonfrist ab und die für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss angewendet werden.

Diese bildet einen gesetzlichen Rahmen und zeigt auf, welche Kriterien Unternehmen in Bezug auf ihre Datenintegrität und Datensicherheit, speziell personenbezogener Daten, erfüllen müssen, um diese zu schützen. Hiervon sind sowohl digitale als auch analoge Daten betroffen, dabei sind nicht nur externe Kundendaten, sondern beispielsweise auch interne Mitarbeiterdaten von Relevanz. Firmen, welche diese Verordnung ab dem 25. Mai 2018 nicht umsetzen, drohen drakonische Strafen mit hohen Bußgeldern.

Innerhalb der DSGVO besteht aber durch entsprechende Formulierungen ein Freiraum, der teilweise mit nationalen Regelungen, sogenannten „Öffnungsklauseln“, abgedeckt wird. In Deutschland wird die DSGVO mithilfe von Anpassungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) erweitert. Jedoch ist nicht immer klar, ob diese Regelungen rechtskonform und mit der DSGVO vereinbar sind, weshalb aktuell noch nicht abzusehen ist, welche Problematiken und Folgen mit der DSGVO und dem BDSG-neu einhergehen, da es diesbezüglich noch keine juristischen Urteile gibt.

Klinkner & Partner bietet in diesem Jahr bundesweit Seminare zur Anwendung der DSGVO an, um Unternehmen, speziell aus dem Laborumfeld, auf die Umstellung vorzubereiten und zu schulen. Am 06. Februar 2018 fand diesbezüglich die erste Informationsveranstaltung in Saarbrücken statt und wurde von Herrn Brugger, der als Datenschutzbeauftragter und Berater im Bereich IT-Sicherheit bei der Firma KFK tätig ist, durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung lag darauf, die Unternehmen für die Umstellung zu qualifizieren und Antworten auf folgende, besonders relevante Fragen zu geben:

  • Wann ist vom Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?
  • Was sind Verfahrensverzeichnisse und wie sind sie anzulegen?
  • Wie schließt man Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge ab oder wie bringt man sie auf den neuesten Stand?
  • Wie wird ausreichende IT-Sicherheit gewährleistet?
  • Wie stimmt man seine Internet-Präsenz auf die DSGVO ab?
  • Wie wird ein Datenschutz-Management-System (DMS) erstellt?
  • In welchem Ausmaß müssen Mitarbeiter geschult werden?
Wenn in Ihrem Unternehmen diese Punkte teilweise oder bereits komplett umgesetzt wurden, haben Sie schon einiges an Mühe in die Umstellung auf die DSGVO investiert. Bestehen jedoch immer noch offene Fragen oder wollen Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Mitarbeiter/innen auf die Umstellung vorbereiten, so sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Seminar „Datenschutz-Grundverordnung und ihre Anwendung im Labor“ an folgenden Terminen:

(Pressemitteilung 2018 09)