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24. Februar 2017
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem jetzt bekannt gewordenem Urteil bestätigt, dass einer Befristung der Akkreditierung eine tragfähige Rechtsgrundlage fehlt. Damit folgt die zweithöchste Verwaltungsinstanz einem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. April 2014, gegen den die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Berufung gegangen ist. Gegen eine Befristung der Akkreditierung auf 5 Jahre hatte eine niedersächsische Behörde geklagt. Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) sieht in dem Urteil eine Bestätigung seiner Forderung, die Akkreditierung nicht zu befristen.Ob das Urteil Rechtskräftigkeit erlangt, steht bis dato noch nicht fest. Das OVG hat die Berufung zugelassen, was angesichts der praktischen Folgen des Urteils auf die Akkreditierungstätigkeit der DAkkS wohl auch zu erwarten ist. Folgende markante Erkenntnisse lassen sich aus dem Urteil vom 14.12.2016 - ohne Anspruch auf juristische Fundierung - lesen:
1.Weder im EU- noch im nationalen Recht gibt es eine tragfähige Ermächtigung für die DAkkS, die Akkreditierung zu befristen. EU-rechtlich ist insbesondere der § 5 der EU-Akkreditierungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 765/2008) maßgeblich, der keine Befristung der Akkreditierung vorsieht. Das OVG sieht zudem in der ISO/IEC 17011 keine demokratisch legitimierte Rechtsvorschrift, um eine Befristung zu begründen.
2.Das deutsche Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) lässt zwar den Raum, über Regeln Normen und Rechtsgrundlagen zu konkretisieren. Diese dürfen aber nicht zusätzliches Recht setzen. Mit dem Urteil wird genau dies der angegriffenen Allgemeinen Regel zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (71 SD 0001), in der die Akkreditierung in Deutschland auf 5 Jahre befristet wird, angelastet. Deshalb kommt das OVG Berlin-Brandenburg auch zu dem Schluss, dass diese Allgemeine Regel gegen höherrangiges Recht verstoße und damit die Befristung nicht tragen kann.
Das Urteil als PDF-Dokument zum Download:
Urteil OVG Berlin-Brandenburg vom 14.12.2016
Quelle: Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien VUP (02/2017)
Erfahren Sie mehr zu DAkkS, Akkreditierung und Revision der ISO/IEC 17025 im Seminar Aktuelle DAkkS-Anforderungen und die Umsetzung im Labor, in Freising am 21. und 22. März 2017.